Teilnahmebedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. für die Nutzung des Teilnehmerbuchungsportals MEA

Für die Teilnahme an der Veranstaltung „9. UKP Workshop Ultrafast Laser Technology“, organisiert vom Fraunhofer-Institut für Lasertechnik ILT, Aachen, Deutschland.

 

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für Veranstaltungen, die von der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., Hansastraße 27 c, 80686 München, Telefonnummer +49 89 1205-0, E-Mail: info@zv.fraunhofer.de, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE 129515865, Registergericht: Amtsgericht München, Vereinsregister-Nr. VR 446 (nachfolgend „Fraunhofer“) bzw. seiner Institute oder Forschungseinrichtungen durchgeführt und über das Teilnehmerbuchungsportal MEA (https://events.fraunhofer.de) angeboten werden.

(2) Institute und Forschungseinrichtungen von Fraunhofer sind rechtlich unselbständige Einrichtungen von Fraunhofer. Die Veranstaltungen eines Institutes oder einer Forschungseinrichtung gelten daher als Veranstaltungen von Fraunhofer. Sämtliche der in diesen AGB geregelten Rechte und Pflichten bestehen daher für und gegen Fraunhofer. Erklärungen eines Institutes oder einer Forschungseinrichtung von Fraunhofer sind Fraunhofer zuzurechnen.

(3) Diese AGB regeln die Rechte und Pflichten gegenüber den natürlichen oder juristischen Personen, die den Vertrag über die Veranstaltungsteilnahme mit Fraunhofer abschließen (nachfolgend „Vertragspartner“) und/oder den natürlichen Personen, die an der Veranstaltung teilnehmen (nachfolgend „Teilnehmende“).

(4) Ansprechpartner bei Veranstaltungen ist, wer die organisatorische Verantwortung übernimmt (nachfolgend „Veranstalter“). Sofern ein Institut oder eine Forschungseinrichtung die organisatorische Verantwortung übernimmt, ist das Institut oder die Forschungseinrichtung Veranstalter.

(5) „Online-Veranstaltungen“ sind Veranstaltungen, an denen ausschließlich mittels eines Endgeräts über das Internet teilgenommen werden kann.

(6) „Hybrid-Veranstaltungen“ sind Veranstaltungen, an denen sowohl vor Ort (Präsenzveranstaltung) als auch online mittels eines Endgeräts über das Internet teilgenommen werden kann, wobei es dem Veranstalter freisteht, nur die Online-Veranstaltung durchzuführen.

(7) Auch Schulungen stellen Veranstaltungen im Sinne dieser AGB dar.

(8) Diese AGB gelten ausschließlich, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen nicht ausdrücklich anders geregelt. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bestimmungen der Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Fraunhofer diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

(9) Soweit für die technische Durchführung der Veranstaltung ein Vertragsverhältnis mit einem Dritten erforderlich ist (z.B. Registrierung und/oder Nutzerkonto bei einem Online-Diensteanbieter), sind möglicherweise zusätzlich die jeweiligen Nutzungsbedingungen und/oder Allgemeinen Geschäfts-bedingungen dieses Dritten zu berücksichtigen. Soweit es sich um Leistungen des Dritten handelt, wird Fraunhofer nicht Vertragspartei.

(10) Diese AGB gelten nicht für die bloße zeitlich befristete Überlassung von Räumlichkeiten, Einrichtungen oder sonstigen Örtlichkeiten - entgeltlich oder unentgeltlich - an Dritte (z.B. Vermietung von Veranstaltungsräumen), damit diese eine Veranstaltung durchführen können.

(11) Die Vertragssprache ist deutsch. Übersetzungen dieser AGB in andere Sprachen dienen lediglich zur Information der Vertragspartner. Bei etwaigen Unterschieden zwischen den Sprachfassungen hat der deutsche Text Vorrang.

2. Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand dieser AGB ist die Buchung von Veranstaltungen durch den Vertragspartner, die Teilnahme an einer Veranstaltung durch die Teilnehmenden, die Durchführung der Veranstaltung sowie die Erbringung etwaiger veranstaltungsbegleitender Leistungen durch den Veranstalter.

(2) Wesentlicher Inhalt, zeitlicher Ablauf, Anforderungen zur Teilnahme an einer Veranstaltung und ggf. zu zahlende Teilnahmegebühren ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung im Teilnehmerbuchungsportal MEA.

(3) Soweit ein Veranstaltungsangebot mit einem allgemein anerkannten Zertifikat abschließt bzw. ein Zertifikat im Anschluss an eine Veranstaltung erworben werden kann, gelten für die Zertifizierung die jeweiligen Regularien der zuständigen Zertifizierungsstellen. Durch eine Zertifizierung können weitere Kosten (Prüfungsgebühren) anfallen. Soweit die Zertifizierung – ggf. kostenpflichtig – von Dritten durchgeführt wird, schließen die Teilnehmenden einen Vertrag mit dem Dritten. Fraunhofer wird dann nicht Vertragspartei. In diesem Fall gelten die Regularien des jeweiligen Dritten.

3. Anmeldung; Vertragsschluss

(1) Die Anmeldung für eine Veranstaltung erfolgt über das Teilnehmerbuchungsportal MEA. Die Vertragspartner sind verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

(2) Im Teilnehmerbuchungsportal MEA sind Veranstaltungen in Form eines Katalogs dargestellt. Die dargestellten Veranstaltungen stellen dabei kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (sog. invitatio ad offerendum) dar. In dem Katalog wird dargestellt, ob Lieferbeschränkungen bestehen.

(3) Der Vertragspartner kann eine Veranstaltung auswählen, indem er zum Beispiel die Veranstaltung zunächst im Katalog oder auf der Internetseite des jeweiligen Instituts oder der Forschungseinrichtung von Fraunhofer auswählt und dann die Schaltfläche „Buchen“ betätigt. In der Folge wird er aufgefordert, ggf. Details zum Umfang der Teilnahme, Kontaktinformationen zu allen Teilnehmenden, ggf. für die einzelne Veranstaltung relevante zusätzliche Informationen und ggf. Informationen für die Anwendbarkeit von Rabatten mitzuteilen und diese jeweils durch die Betätigung der Schaltfläche „Weiter“ zu bestätigen. Eine Korrektur der Eingaben ist bis zum Abschluss des Bestellvorgangs durch die Betätigung der Schaltfläche „Zurück“ und entsprechende Neueingabe möglich. Abschließend wird ihm eine Zusammenfassung der angegebenen Informationen mitgeteilt und er wird ggf. aufgefordert, an einer technischen Überprüfung mitzuwirken, die sicherstellen soll, dass keine automatisierte Eingabe erfolgt ist (bspw. „reCaptcha“ o.Ä). Die Zusammenfassung umfasst auch die nach § 312j Abs. 2 BGB erforderlichen Informationen. Die Angabe von Informationen in diesen Schritten stellt keine rechtlich bindende Willenserklärung des Vertragspartners dar.

(4) Nachdem die in Absatz 3 dargestellten Informationen angegeben wurden, ist es dem Vertragspartner möglich, über die Schaltfläche „Event zahlungspflichtig buchen“ ein rechtsverbindliches Angebot abzugeben. Mit der Betätigung der Schaltfläche verpflichtet sich der Vertragspartner zur Zahlung im Falle der Annahme durch Fraunhofer.

(5) Nach Betätigung der Schaltfläche erhält der Vertragspartner eine Eingangsbestätigung hierüber per E-Mail. Diese Bestätigung stellt keine Annahme des Angebots des Vertragspartners dar.

(6) Ein Vertrag über die Teilnahme kommt mit der Annahme dieses Angebotes durch den Veranstalter zu Stande. Die Annahme erfolgt durch eine Anmeldebestätigung, die per E-Mail oder Post zugesendet wird.

(7) Im Rahmen der Angabe zusätzlicher Informationen nach Absatz 3 kann der Vertragspartner Vorschläge für einen Hotelaufenthalt („Hotelanfrage“) erbitten. In diesem Fall wird Fraunhofer sich bemühen, dem Vertragspartner zeitnah nach der Annahme des Angebots des Vertragspartners per E-Mail einen solchen Vorschlag zu unterbreiten. Fraunhofer ist jedoch nicht verpflichtet, einen Vorschlag zu unterbreiten, dies erfolgt rein freiwillig. Sollte es nicht möglich sein, einen Vorschlag zu unterbreiten, wird Fraunhofer dem Vertragspartner dies mitteilen. Fraunhofer wird keine Hotelbuchung für den Vertragspartner vornehmen. Entscheidet sich der Vertragspartner, den Vorschlag von Fraunhofer wahrzunehmen, schließt er direkt einen Vertrag mit dem Hotelanbieter ab. Fraunhofer wird nicht Partei dieses Vertrags.

(8) Soweit Teilnehmende für die Teilnahme an einer Veranstaltung bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen (bspw. Immatrikulation an einer Hochschule), sind diese von den Teilnehmenden gegenüber dem Veranstalter nachzuweisen. Ohne entsprechenden Nachweis kann den Teilnehmenden der Zugang zu der Veranstaltung verwehrt werden.

(9) Bei kostenlosen Veranstaltungen mit begrenzter Kapazität kann Teilnehmenden die Teilnahme versagt werden, obwohl ihre Anmeldung bestätigt wurde, wenn hierauf vorab in der Veranstaltungsbeschreibung hingewiesen wurde.

(10) Bei Präsenz-Veranstaltungen ist eine Teilnahme nur möglich, wenn vor Ort die Anmeldebestätigung vorgelegt wird, Teilnehmende ihre Identität nachweisen und, sofern im Bestellvorgang nach Abs. 3 ein Rabatt in Anspruch genommen wurde, die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Rabatts nachgewiesen werden (z.B. Vorlage eines Studentenausweises).

(11) Durchführung und Teilnahme an Präsenzschulungen erfolgen ggf. unter Beachtung der jeweils geltenden Vorgaben zur Vermeidung von Ansteckungen mit und Eindämmung von Krankheitserregern, wie etwa dem SARS-COV2-Virus. Die Teilnehmenden werden sich vorab über die für sie geltenden Vorschriften informieren und diese einhalten. Vor Ort gilt zudem das Hausrecht des Veranstalters.

4. Registrierung, Verfügbarkeit, Zugang

(1) Bei bestimmten Veranstaltungen kann eine vorherige Registrierung bei Dritten erforderlich sein, um bspw. Zugang zu bestimmter Software oder zum Veranstaltungsgebäude zu gewährleisten. Hierüber wird der Veranstalter die Vertragspartner vorab informieren.

(2) Erhalten die Vertragspartner bzw. Teilnehmenden zur Teilnahme an einer Online-Veranstaltung Zugangsdaten, dürfen sie diese Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben. Die Vertragspartner bzw. die Teilnehmenden sind verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Die Vertragspartner bzw. die Teilnehmenden sind verpflichtet, den Veranstalter unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung der Zugangsdaten durch Dritte, die nicht Teilnehmende bzw. Vertragspartner sind, bestehen.

(3) Online-Veranstaltungen sind grundsätzlich nur zum vorgesehenen Termin in Echtzeit verfügbar und können – soweit nicht ausdrücklich anders kommuniziert - nicht nachträglich abgerufen werden.

(4) Gegebenenfalls werden Namensschilder und/oder andere optische/technische Identifikationsmittel für einen Zugang ausgegeben. Namensschilder und andere Identifikationsmittel dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

5. Vertragsinformationen

(1) Die Vertragspartner können diese AGB während des Buchungsprozesses sowie über den personalisierten Link, der gegebenenfalls mit der Bestätigungs-E-Mail versendet wird, abrufen, speichern und ausdrucken. Der Veranstalter speichert den Vertragstext (Vertragsinformationen und Teilnahmebedingungen). Die Vertragsinformationen (gebuchte Schulung; Teilnehmende, Teilnahmegebühr) können die Vertragspartner ihrer Anmeldebestätigung oder ihrem individuellen Veranstaltungsangebot in Textform entnehmen.

(2) Sofern der Teilnehmende nicht zugleich Vertragspartner ist, ist der Vertragspartner verpflichtet, den/dem Teilnehmenden diese AGB zur Kenntnis zu bringen.

6. Technische und individuelle Voraussetzungen, Mitwirkungspflichten der Teilnehmenden

(1) Für die Teilnahme an Online-Veranstaltungen ist eine Internetverbindung, ein Endgerät samt entsprechenden gängigen Webbrowsern oder ggf. weitere Software (jeweils dem Stand der Technik entsprechend) erforderlich. Die genauen technischen Anforderungen zur Teilnahme können die Teilnehmenden der Veranstaltungsbeschreibung entnehmen oder sie werden den Vertragspartnern vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail übermittelt.

(2) Die Teilnehmenden sind für die Erfüllung der technischen Voraussetzungen selbst verantwortlich. Sofern die Teilnehmenden die technischen Voraussetzungen nicht erfüllen oder es während der Veranstaltung zu technischen Störungen kommt, die von Fraunhofer nicht zu vertreten sind, entbindet das die Vertragspartner nicht von einer etwaigen Zahlungspflicht.

(3) Aufgrund der technischen Umstände, die außerhalb des Einwirkungsbereich des Veranstalters liegen, steht der Veranstalter nicht für die durchgängige Erreichbarkeit einer Online- Veranstaltung oder den jederzeitigen Abruf der dazugehörigen Inhalte der Veranstaltung (z.B. Live-Streams, Online-Seminare, Unterlagen, etc.) ein. Die vorübergehende, kurzzeitige Nichterreichbarkeit von Online-Veranstaltungen und der dazugehörigen Inhalte berechtigen nicht zu Preisminderungen, zum Rücktritt oder zu Schadensersatzansprüchen.

(4) Soweit für die Veranstaltung physische Materialien von den Teilnehmenden mitzubringen oder bereitzuhalten sind, wird darauf in der Veranstaltungsbeschreibung hingewiesen.

(5) Darüber hinaus übernimmt der Veranstalter keine Verantwortung für Störungen, deren Gründe außerhalb des Einflussbereiches des Veranstalters liegen. Solche sind insbesondere Störungen des öffentlichen Telekommunikationsnetzes oder Stromausfälle.

7. Änderungen im Programmablauf

(1) Bei der Programmgestaltung ist der Veranstalter frei.

(2) Bei Veranstaltungen kann der Veranstalter angekündigte Referent:innen durch solche mit vergleichbarer Qualifikation ersetzen, Vorträge zeitlich verlegen oder inhaltliche Änderungen vornehmen, soweit dadurch der thematische Kern der Veranstaltung nicht verändert wird und der Gesamtcharakter erhalten bleibt. Der Veranstalter bemüht sich, Änderungen rechtzeitig per E-Mail oder auf seiner Webseite mitzuteilen. Änderungen im Sinne dieses Absatzes berechtigen die Vertragspartner nicht zur Minderung oder zur Geltendmachung sonstiger Schadensersatzansprüche.

(3) Ist der Veranstalter gezwungen, den Zeitplan und/oder die Kapazitäten einer Präsenzveranstaltung aufgrund geänderter öffentlich-rechtlicher Vorgaben nach Vertragsschluss anzupassen, steht es dem Veranstalter frei, einzelne Teilnehmer von der Präsenzveranstaltung auszuschließen oder die Präsenzveranstaltung ganz abzusagen und auf eine Online-Veranstaltung zu verweisen. In diesem Fall wird der Veranstalter den Vertragspartner unverzüglich informieren und ihm - soweit noch nicht geschehen - die Möglichkeit geben, an der Online-Veranstaltung teilzunehmen. Gleiches gilt für den Fall, dass eine Präsenzveranstaltung aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einwirkungsbereich des Veranstalters liegen, nicht stattfinden kann. Die Regelungen der Ziffer 11 bleiben hiervon unberührt.

(4) Wird neben dem eigentlichen Veranstaltungsprogramm ein Rahmenprogramm durch einen Dritten erbracht, bestehen rechtsgeschäftliche Beziehungen zwischen den Teilnehmenden bzw. den Vertragspartnern und dem Dritten, soweit das Rahmenprogramm reicht. Fraunhofer wird insoweit nicht Vertragspartei.

8. Teilnahmegebühr; Fälligkeit

(1) Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen sind die Vertragspartner verpflichtet, die vereinbarte Teilnahmegebühr zu zahlen. Die Höhe der Teilnahmegebühr ergibt sich aus der Veranstaltungsbeschreibung. Alle Gebühren verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht vorliegt, wird dies entsprechend kenntlich gemacht

(2) Die Teilnahmegebühr ist im Voraus gemäß den angegebenen Zahlungsmöglichkeiten zu leisten. Die Teilnahmegebühr ist spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungszugang auf das in der Rechnung genannte Konto zu zahlen. Maßgeblich ist das Datum des Zahlungseingangs auf dem Konto des Veranstalters.

(3) Mit der Teilnahmegebühr wird die Teilnahme am Veranstaltungsprogramm wie in der Veranstaltungsbeschreibung beschrieben abgegolten.

(4) Kosten für Anreise und Übernachtung tragen die Vertragspartner selbst, auch wenn Fraunhofer einen Hotelvorschlag auf eine Hotelanfrage gemäß Ziffer 3 Abs. 7 übermittelt hat.

(5) Eine Aufrechnung gegenüber Forderungen von Fraunhofer ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist, von Fraunhofer nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu der Forderung von Fraunhofer steht.

(6) Die Vertragspartner können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn ihr Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

9. Widerrufsrecht

(1) Ist der Vertragspartner Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das Fraunhofer ihn im Folgenden informiert. Verbraucher ist, wer ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Fraunhofer-Institut für Lasertechnik ILT

Steinbachstraße 15, 52074 Aachen

Telefon: +49 (0)241 8906-0

Fax: +49 (0)241 8906-121

E-Mail: seminare@ilt.fraunhofer.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An

Fraunhofer-Institut für Lasertechnik ILT

Steinbachstraße 15, 52074 Aachen

Telefon: +49 (0)241 8906-0

Fax: +49 (0)241 8906-121

E-Mail: seminare@ilt.fraunhofer.de

seminare@ilt.fraunhofer.de

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*)/erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

Ende der Widerrufsbelehrung

(2) Ein Widerrufsrecht besteht nicht für Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

10. Stornierung durch Vertragspartner; Benennung einer Vertretung

(1) Ein vertragliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht für die Vertragspartner ist nicht vereinbart.

(2) Können Teilnehmende aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu verantworten hat, an der Veranstaltung nicht teilnehmen, ist die Teilnahmegebühr dennoch fällig und bereits geleistete Zahlungen werden nicht erstattet. Dies gilt auch dann, wenn die Vertragspartner die Teilnahme des Teilnehmenden noch vor Veranstaltungsbeginn absagen.

(3) Abweichend von Absatz 2 kann der Veranstalter eine Erstattung der Teilnahmegebühr ganz oder teilweise vorsehen. Näheres hierzu ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung.

(4) Sofern eine Erstattung von Teilnahmegebühren vorgesehen ist und diese in der Veranstaltungsbeschreibung nicht abweichend geregelt ist, wird bei einer Stornierung bis zum 2. März 2027 die Teilnahmegebühr, abzüglich 100,- EUR Bearbeitungskosten zurückerstattet. Bei Stornierungen nach dem 2. März 2027 wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe berechnet.

(5) Mitteilungen über die Nichtteilnahme sind in Textform (z. B. Brief, E-Mail) an den Veranstalter zu richten. Für den Zeitpunkt der Mitteilung ist das Datum des Poststempels, bei E-Mails das Sendedatum maßgeblich.

(6) Erstattungen erfolgen – soweit nicht anders vereinbart oder gesetzlich geregelt - innerhalb von 2 Monaten nach Beendigung der Veranstaltung mittels der bei der Buchung verwendeten Bezahlmethode.

(7) Können Teilnehmende die Veranstaltung nicht besuchen, ist der Vertragspartner berechtigt, eine Vertretung zu benennen, die statt des Teilnehmenden an der Veranstaltung teilnimmt. Die Vertretung muss gegenüber dem Veranstalter benannt werden. Hierzu sind die für eine Anmeldung erforderlichen Angaben in Textform an den Veranstalter zu senden und die erforderlichen Voraussetzungen nachzuweisen.

11. Absage durch Fraunhofer; Rücktritt durch Fraunhofer

(1) Fraunhofer behält sich vor, die Veranstaltung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen aus wichtigem Grund ganz oder teilweise abzusagen oder abzubrechen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Fraunhofer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Durchführung der Veranstaltung nicht zumutbar ist. Insbesondere ist ein wichtiger Grund gegeben bei begründeter Gefahr terroristischer Anschläge, heftigen Naturereignissen, höherer Gewalt (z.B. kriegerischen Handlungen, Streiks, Epidemien, Betriebsstörungen), Verhinderung, Erkrankung oder Tod eines:r Referent:in oder sonstiger Personen, die für Inhalte und Durchführung des Veranstaltungsprogramms wesentlich sind.

(2) Wird die Veranstaltung nach Maßgabe von Absatz 1 abgesagt, entfällt die Pflicht zur Zahlung einer Teilnahmegebühr. Für bereits geleistete Zahlungen können Vertragspartner Erstattung verlangen. Bei Abbruch der Veranstaltung erhalten die Vertragspartner eine dem Umfang der entgangenen Programmpunkte angemessene anteilige Erstattung. Weitere Ansprüche wegen der Absage oder dem Abbruch stehen den Vertragspartnern nicht zu, soweit Fraunhofer den Grund der Absage oder des Abbruchs nicht zu vertreten hat.

(3) Ist in der Veranstaltungsbeschreibung bei Vertragsschluss eine Mindestteilnehmerzahl für die Veranstaltung festgelegt, unter der die Durchführung der Veranstaltung im Sinne der Teilnehmenden, aufgrund des Veranstaltungsformats und der geplanten Rahmenbedingungen (insb. Workshops, Diskussionsrunden oder ähnliche Programme, die Interaktion erfordern), den Zweck der Veranstaltung nicht mehr erfüllen kann, ist Fraunhofer bis 21 Tage vor der Veranstaltung berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und die Veranstaltung abzusagen, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

12. Störung der technischen Infrastruktur

Die Teilnehmenden sind verpflichtet, jede Tätigkeit zu unterlassen, die bestimmt oder geeignet ist, die Veranstaltung oder die dahinterstehende technische Infrastruktur zu stören und/oder übermäßig zu überlasten.

13. Hausrecht

(1) Der Veranstalter übt das Hausrecht aus. Es gelten die jeweiligen Hausordnungen und Sicherheitsrichtlinien am Veranstaltungsort. Der Veranstalter gibt vor, welche Räume durch die Teilnehmenden genutzt werden dürfen. Teilnehmende sind nicht berechtigt, andere Räume zu benutzen.

(2) Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmende von der Veranstaltung auszuschließen, wenn sie in erheblicher oder nach Abmahnung fortgesetzter Weise gegen diese AGB verstoßen, Rechte oder Hausordnungen Dritter beeinträchtigen oder gegen allgemeine Gesetze verstoßen. Teilnehmende können insbesondere ausgeschlossen werden, wenn sie anstößige, verleumderische oder politische Inhalte verbreiten, andere Teilnehmende belästigen oder den Ablauf der Veranstaltung stören.

14. Garderobe

(1) Sofern angeboten, werden die Teilnehmenden für die Abgabe der Garderobe die hierfür festgelegten Garderobenbereiche benutzen.

(2) Es wird keine Haftung für Garderobe und Tascheninhalte übernommen, die außerhalb der Garderobenbereiche an unbeaufsichtigten Garderobenständern abgelegt werden.

15. Telekommunikationsanschlüsse, Internetzugang

(1) Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, im Rahmen einer Veranstaltung Internetanschlüsse (W-LAN, LAN) bereitzustellen.

(2) Sofern dies ausnahmsweise am Veranstaltungsort angeboten wird, gelten die jeweils vor Ort gültigen Nutzungsbedingungen für einen Internetzugang.

16. Werbe- und Verkaufsaktivitäten

Während der Veranstaltung ist jede Art von Werbung sowie das Anbieten und der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen durch die Teilnehmenden und/oder Vertragspartner untersagt.

17. Sponsoring

(1) Abweichend von Ziffer 16 können sich Teilnehmende, die sich durch eine finanzielle Unterstützung oder durch Sachmittel an der Veranstaltung beteiligen (Sponsor:innen), als Sponsor:in der Veranstaltung bezeichnen. Die Einzelheiten ergeben sich aus einer gesondert zu treffenden Vereinbarung zwischen dem Veranstalter und dem:der Sponsor:in.

(2) Teilnehmenden und auch Sponsor:innen einer Veranstaltung sind nicht berechtigt, sich als Sponsor:innen, Förder:innen oder ähnlich von Fraunhofer oder eines seiner Institute zu bezeichnen, sofern dies nicht in einer gesonderten Vereinbarung ausdrücklich abweichend geregelt ist.

(3) Sponsor:innen sind gehalten, auf schutzwürdige Interessen des Veranstalters und der Teilnehmenden Rücksicht zu nehmen. Dies gilt auch nach Beendigung einer Veranstaltung.

18. Bild- und/oder Tonaufnahmen

(1) Der Veranstalter kann während der Veranstaltung einschließlich des Rahmenprogramms Bild-, Video- und/oder Tonaufnahmen anfertigen. Diese Aufnahmen dienen der Qualitätssicherung, zum Zwecke der Dokumentation, zur begleitenden und nachträglichen Berichterstattung, zur Nachbewerbung einer Veranstaltung sowie zur Ankündigung zukünftiger Veranstaltungen. Der Veranstalter ist berechtigt, die Aufnahmen zu den genannten Zwecken Dritten (z.B. auch der Presse) zu überlassen und auf Medienplattformen (z.B. Facebook, Instagram und der eigenen Webseite) zu veröffentlichen.

(2) Der Veranstalter achtet bei der Nutzung und Verwertung der Aufnahmen darauf, die Persönlichkeitsrechte der Teilnehmenden nicht zu verletzen.

(3) Den Teilnehmenden ist die Anfertigung und Nutzung von Bild- und/ oder Tonaufnahmen der Veranstaltung (z.B. Screenshots, Aufzeichnungen) nicht gestattet.

19. Veranstaltungsmaterial; Know-How, Urheber- und Nutzungsrechte

(1) An Teilnehmende übermittelte, ausgehändigte oder zum Abruf bereitgestellte Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigungen, Verbreitungen oder Veröffentlichungen dieser Unterlagen sind nicht gestattet. Eine Vervielfältigung der Unterlagen ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Fraunhofer ausschließlich für private Zwecke im Sinne des § 53 UrhG gestattet. Ebenso werden, soweit im Einzelfall nicht anders geregelt, keinerlei Nutzungsrechte an den in den Unterlagen enthaltenen und von den Referent:innen vermittelten Inhalten eingeräumt.

(2) Teilnehmende und/oder Vertragspartner verpflichten sich, alle technischen Details, technische Beschreibungen, Bauzeichnungen, Lastenhefte, Softwarecodes, wissenschaftliche Sachverständigengutachten und die sich daraus ergebenden sowie sonstige durch die Teilnahme gewonnenen Erkenntnisse (nachfolgend „Know-How“) und kaufmännische oder geschäftliche Informationen und Erkenntnisse, die als vertraulich gekennzeichnet sind, z. B. durch ein entsprechendes Wasserzeichen oder die innerhalb der Veranstaltung ausdrücklich als vertraulich benannt werden, vertraulich zu behandeln und diese Informationen und Erkenntnisse nicht an Dritte weiterzugeben. Dies gilt nicht für Informationen, die dem Vertragspartner, den Teilnehmenden und/oder der Öffentlichkeit vor der Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren oder der Öffentlichkeit nach der Mitteilung ohne Mitwirkung der Teilnehmenden bzw. Vertragspartner bekannt oder allgemein zugänglich wurden oder Informationen entsprechen, die den Teilnehmenden bzw. den Vertragspartnern von einem berechtigten Dritten offenbart oder zugänglich gemacht wurden oder von einem Mitarbeiter des Vertragspartners, der keine Kenntnis der mitgeteilten Informationen hatte, selbständig entwickelt wurden.

20. Sachmängelgewährleistung / Haftung

(1) Der Fraunhofer steht für Mängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften ein, insbesondere §§ 327e ff. BGB.

(2) Fraunhofer übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der von Dritten in den Veranstaltungsunterlagen gemachten Angaben und Inhalte. Insbesondere übernimmt Fraunhofer keine Haftung für Schäden, die aus der Anwendung oder Weitergabe des im Rahmen der Veranstaltung Erlernten und/oder Vermittelten entstanden sind.

(3) Fraunhofer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für Fahrlässigkeit haftet Fraunhofer unbeschränkt bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.

(4) Fraunhofer haftet bei leichter Fahrlässigkeit auch bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), also solcher Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist der Haftungsumfang auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit besteht ebenfalls keine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Fraunhofer.

21. Datenschutz

Fraunhofer verarbeitet personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Registrierung und Teilnahme an der Veranstaltung erhoben werden unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere Informationen insbesondere zu Zwecken und Umfang der Verarbeitung, sowie den Betroffenenrechten finden sich in den Datenschutzinformationen von Fraunhofer, auf die jeweils bei der Anmeldung zur Veranstaltung hingewiesen werden.

22. Exportklausel

Soweit die Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen durch Fraunhofer aufgrund der nationalen, europäischen oder US-amerikanischen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts einschließlich Embargos (und/oder sonstigen Sanktionen) einer Genehmigung bedarf oder verboten ist, steht die Vertragserfüllung unter dem Vorbehalt der Erteilung einer Genehmigung durch die zuständigen Behörden; bei Nichterteilung der Genehmigung oder bei einem Verbot liegt seitens Fraunhofer keine Pflichtverletzung vor. Eine Schadensersatzpflicht Fraunhofers aufgrund von Verzögerungen oder Leistungshindernissen im Hinblick auf deutsche, europäische, US-amerikanische oder internationale Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts einschließlich Embargos (und/oder sonstige Sanktionen) ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für sonstige Ansprüche (wie bspw. Rückzahlungs- oder Garantieansprüche aufgrund von Anzahlungsbürgschaften oder Anzahlungsgarantien etc.).

23. Schlussbestimmungen

(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

(2) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ist Fraunhofer nicht verpflichtet und nicht bereit.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Im Verhältnis zu Vertragspartnern oder Teilnehmenden, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, ist für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag der Gerichtsstand München vereinbart. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(4) Soweit die Vertragspartner oder Teilnehmende Kaufmann, juristische Peron des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ist Erfüllungsort für Leistungen von Fraunhofer der Sitz des Veranstalters. Erfüllungsort für Zahlungen des Vertragspartners oder Teilnehmenden ist München.